Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie mich gerne. Ihren Tipp - wenn er zu einem Verkaufsabschluss führt – wird mit 1.000 Euro belohnt.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Sauer Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Krefeld / Kreis Viersen.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Bitte beachten Sie:
Es können nur Objekte berücksichtigt werden, die nicht bereits in meiner Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalte ich mir vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werde ich den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie meine Kontaktaufnahme an.
Es können nur Objekte berücksichtigt werden, die nicht bereits in meiner Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalte ich mir vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werde ich den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie meine Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie das Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie mir einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von mir eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Tippgeberprämie gilt bei einem Hinweis auf verkaufsbereite Objekte. Die Prämie wird nach erfolgreichem Verkauf und Zahlung der Maklerprovision ausgezahlt.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Tippgeberprämie gilt bei einem Hinweis auf verkaufsbereite Objekte. Die Prämie wird nach erfolgreichem Verkauf und Zahlung der Maklerprovision ausgezahlt.
